Rathaus Online

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Zahlreiche Behördengänge können online erledigt oder vorbereitet werden. 
Sämtliche wichtige Informationen dazu, den Zugang sowie erforderliche Formulare finden Sie hier auf dieser Seite. Falls Gebühren anfallen, können diese sicher mittels gängiger Zahlungsverfahren beglichen werden.

Mit der Bereitstellung der Online-Anwendungen ist die Komuna GmbH Altdorf (Komuna.RSP Service-Portal) betraut. Die Anwendungen sind entsprechend verlinkt, die Verbindung wird verschlüsselt übertragen.

Selbstverständlich stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung auch nach wie vor persönlich während der regulären Öffnungszeiten zur Verfügung – vor Ort, telefonisch oder per E-Mail.

Für die Müllentsorgung und die Abfallgebührenveranlagung ist der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Augsburg (AWB) zuständig. 

Bei Fragen und Anliegen steht der Bürgerservice des AWB gerne zur Verfügung: Telefon: 0821 3102-3211, Mail: abfallwirtschaft@Lra-a.bayern.de. 

Neu: Online-Bürgerportal: Ende des Jahres 2024 haben alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer vom AWB Zugangsdaten für ein Online-Bürgerportal erhalten. Einfach einloggen und Änderungen, Reklamationen etc. online eingeben. 

Amtlicher Restmüllsack

Wenn das reguläre Mülltonnenvolumen mal nicht ausreicht, haben Sie die Möglichkeit, blaue 70-Liter-Restmüllsacke mit dem Aufdruck „Müllabfuhr Landkreis Augsburg“ im Rathaus Wehringen (Zimmer 5 und 6) zu erwerben. Ein Restmüllsack kostet 7 Euro. Er kann am Tag der Leerung neben die Tonne gestellt werden.

Sperrmüll

Sperrmüllkarten können ebenfalls beim Bürgerservice des AWB sowie über das Online-Bürgerportal angefordert werden. 

Beantragung

Für die Beantragung von Ausweis- und Reisedokumenten ist zwingend die persönliche Vorsprache beim Passamt der Gemeinde Wehringen erforderlich.  

Die Gebühr ist bereits bei der Beantragung zu entrichten (bar oder per EC-Karte) und beträgt:

  • Personalausweis bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 27,60 €
  • Personalausweis ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 46,00 €
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
  • Reisepass bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 €
  • Reisepass ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 €
  • Vorläufiger Reisepass: 26,00 €
  • Zuschlag Reisepass Express: 32,00 €
  • Zuschlag Reisepass 48 Seiten: 22,00 € 

Die Gültigkeit beträgt:

  • Personalausweis bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
  • Personalausweis ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
  • Vorläufiger Personalausweis: max. 3 Monate
  • Reisepass bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
  • Reisepass ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
  • Vorläufiger Reisepass: max. 1 Jahr 

Erforderliche Unterlagen:

  • 1 biometrisches Lichtbild (Digitales Lichtbild – Anfertigung im Rathaus Wehringen möglich (Gebühr 6,00 Euro) oder Vorlage Data-Matrix Code, wird vom Fotodienstleister ausgehändigt)
  • Geburtsurkunde (bei erstmaliger Beantragung bei der Gemeinde Wehringen, sofern diese noch nicht beim Zuzug vorgelegt wurde)
  • Bei der Beantragung eines Personalausweises vor dem 16. Lebensjahr wird zusätzlich die Zustimmungserklärung der Eltern benötigt

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Alle erforderlichen Informationen und Antragsformulare sämtlicher Fahrerlaubnisangelegenheiten erhalten Sie über nachfolgenden Link:

Zusätzlich bitten wir folgendes zu beachten: 

Folgende Anträge sind ausschließlich persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen (eine Antragstellung bzw. Abgabe zur Weiterleitung im Einwohnermeldeamt ist leider nicht möglich):

  • Internationaler Führerschein
  • Ersterteilung einer Fahrerlaubnis – Asylbewerber
  • Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
     

Für folgende Vorgänge ist KEINE Vorsprache im Einwohnermeldeamt erforderlich:

  • Umtausch in EU-Kartenführerschein
    (bei Umstellung, Verlust, Diebstahl, Berichtigung, Namensänderung, Abnutzung)
  • Ersatzausstellung
  • Schlüsselzahl B196
  • Schlüsselzahl B96
  • Alleinige Beantragung Schlüsselzahl 95
     

Diese Anträge sind per Post oder per Abgabe / Einwurf in der Fahrerlaubnisbehörde Gersthofen oder in der Außenstelle Schwabmünchen zu stellen.

Fahrerlaubnisbehörde
Tiefenbacherstr. 8, 86368 Gersthofen

Außenstelle Schwabmünchen
Fuggerstr. 10, 86830 Schwabmünchen

Eine Weiterleitung dieser Anträge durch die Gemeinde Wehringen kann ausschließlich gegen eine Gebühr in Höhe von 5,10 € erfolgen. 

Für ALLE weiteren Vorgänge ist eine persönliche Vorsprache und Vorlage des entsprechenden Antrags inklusive der notwendigen Unterlagen im Einwohnermeldeamt notwendig.

Für die erforderliche Meldebestätigung auf dem Antrag wird eine Gebühr in Höhe von 5,10 € erhoben. Vollständige Antragsunterlagen werden durch die Gemeinde Wehringen direkt an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.

Alle Informationen zum Friedhofswesen sowie den geltenden Gebühren enthalten die entsprechenden Satzungen. Sie können hier eingesehen werden

Weitere Informationen zu Friedhofsangelegenheiten erteilt die Friedhofsverwaltung Gemeinde Wehringen, Zimmer 4.

Die erforderlichen Formulare für Gewerbean-, um- oder abmeldungen finden Sie hier:

⟶ ebenfalls über nachfolgendes Online-Verfahren möglich:

Gebühren:

  • Anmeldung juristische Person: 40,00 Euro
  • Anmeldung natürliche Person: 35,00 Euro
  • Ummeldung: 30,00 Euro
  • Abmeldung: 25,00 Euro        

Die Begleichung der Gebühren erfolgt bei postalischer Übersendung der An-, Um- oder Abmeldung per Rechnung bzw. bei persönlicher Vorsprache im Rathaus per Bezahlung vor Ort (bar oder EC-Karte).

 

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Für standesamtliche Angelegenheiten der Wehringer Bürgerinnen und Bürger ist das Standesamt Bobingen der zuständige Ansprechpartner. 

Dies betrifft beispielsweise folgende Vorgänge:

  • Anmeldung der Eheschließung
  • Beurkundungen
  • Urkundenanforderung
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Kirchenaustritt

Weitere Informationen sowie Ihre Ansprechpartner beim Standesamt Bobingen finden Sie auf

Zur Vereinbarung von Terminen für eine standesamtliche Trauung in Wehringen richten Sie Ihre Anfrage bitte per E-Mail an sabrina.seidl@wehringen.de oder telefonisch unter 08234 / 96 11 – 113. Trauungsort ist der Sitzungssaal im Rathaus Wehringen. 

Anbei finden Sie die wichtigsten Informationen zur An-, Ab- und Ummeldung in der Gemeinde Wehringen. Diese Vorgänge können nur persönlich oder durch Vorlage einer Vollmacht beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Wehringen erfolgen.

Anmeldung

Wenn Sie eine Wohnung innerhalb der Gemeinde Wehringen bezogen haben, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Bei Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und Familienverbänden (Eltern mit minderjährigen Kindern) mit der gleichen bisherigen und künftigen Wohnung ist es ausreichend, wenn eine volljährige, meldepflichtige Person die Anmeldung vornimmt. 

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, werden automatisch durch das Geburtsstandesamt angemeldet und sind nur dann anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. 

Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung vorzulegen:

  • Personalausweis/e (sofern vorhanden)
  • Reisepass/Reisepässe (sofern vorhanden)
  • Kinderreisepass/Kinderreisepässe (sofern vorhanden)
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Geburtsurkunde/n (bei verheirateten Personen genügt die Eheurkunde)
  • bei verheirateten Personen die Eheurkunde
  • bei verwitweten Personen die Sterbeurkunde des letzten Ehegatten

 

Bei der Anmeldung einer Nebenwohnung genügt die Vorlage eines Ausweisdokuments und der Wohnungsgeberbestätigung. 

Bei der Anmeldung einer Nebenwohnung genügt die Vorlage eines Ausweisdokuments und der Wohnungsgeberbestätigung. 

Ummeldung

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Wehringen umgezogen sind, ist eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt erforderlich. Die Ummeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug vorzunehmen. 

Eine Ummeldung ist auch dann erforderlich, wenn Sie innerhalb eines Hauses mit der gleichen Hausnummer in eine neue Wohnung umgezogen sind (z. B. bei Mehrfamilienhäusern).

Folgende Unterlagen sind bei der Ummeldung vorzulegen:

Abmeldung ins Ausland

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs. 

Folgende Unterlagen sind bei der Abmeldung vorzulegen:

  • Personalausweis/e (sofern vorhanden)
  • Reisepass/Reisepässe (sofern vorhanden)
  • Kinderreisepass/Kinderreisepässe (sofern vorhanden)

Wenn Sie innerhalb von Deutschland umgezogen sind, genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnsitzes. Eine Abmeldung in der Gemeinde Wehringen erfolgt automatisch.

Abmeldung einer Nebenwohnung

Für die Abmeldung einer Nebenwohnung ist die Meldebehörde des Hauptwohnsitzes oder des Nebenwohnsitzes zuständig. Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen.

Abmeldung einer Nebenwohnung

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

Geschlossen

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: